Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie alle Antworten auf Fragen, die häufig an die Emeria gestellt werden.

Ich bin auf der Suche nach einer Immobilie zur Miete
Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung, einen Stellplatz oder ein Gewerbeobjekt?

Füllen Sie Ihr Mietgesuch online auf unserer Website aus, indem Sie auf der Website der entsprechenden Immobilie auf die Schaltfläche „Bewerben“ klicken. Fügen Sie die im Gesuch genannten Unterlagen bei. Durch die Einreichung Ihres Gesuchs wird unsere Agentur in keiner Weise verpflichtet, falls Ihr Gesuch nicht angenommen werden sollte. Darüber hinaus können wir kein Dossier bearbeiten, wenn nicht alle angeforderten Unterlagen beigefügt sind.

Wie kann ich Sie kontaktieren?

Sie können uns per E-Mail oder über die Registerkarte „Kontakt“ auf unserer Website kontaktieren oder indem Sie das Kontaktformular nutzen, wodurch Ihr Gesuch direkt an die zuständige Abteilung übermittelt wird.

Ich bin auf der Suche nach einer Wohnung zur Miete, gibt es eine Warteliste?

Leider gibt es diese Möglichkeit nicht, man kann sich nicht auf einer Warteliste eintragen.

Kann ich meine Mietzinsgarantie über ein Bürgschaftsunternehmen stellen?

Es ist möglich, ein Bürgschaftsunternehmen wie SmartCaution zu nutzen, aber die Emeria Group kann Ihnen mit dem sogenannten Passe Location auch einen eigenen Service anbieten. Dieser Service ersetzt die Mietzinsgarantie und wird ohne Registrierungsgebühren und zu einem niedrigeren Preis als bei einem Bürgschaftsunternehmen vereinbart.

Ich habe auf Ihrer Website eine Wohnung gefunden, die mich interessiert, wie kann ich sie besichtigen?

Kontaktieren Sie die für das entsprechende Objekt zuständige Agentur, die am Ende der Anzeige unter der Rubrik « Ihr Kontakt » angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass die Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Besichtigungen direkt in der Beschreibung des Mietobjekts enthalten sein können.

Ich benötige einen Betreibungsauszug für mein Mietgesuch. Wo bekomme ich den?

Sie können einen Betreibungsauszug Ihres örtlichen Betreibungsamtes oder eine digitale Bonitätsauskunft von Credit Trust einreichen. Credit Trust ist eine digitale, zuverlässige und sichere Lösung, die von der Emeria Group empfohlen wird und mit wenigen Klicks erstellt werden kann.

Ich bin bereits Mieter
Ab welchem Datum bin ich mit der Zahlung meiner Miete in Verzug?

Die Miete ist monatlich im Voraus zu zahlen, d.h. Ihre Zahlung muss bis spätestens zum 1. des laufenden Monats bei uns eingehen.

Ich habe meinen Mietvertrag zusammen mit einem Bürgen unterzeichnet und möchte nun den Mietvertrag auf meinen Namen übernehmen. Ist das möglich?

Sie müssen uns ein von dem/den Mieter(n) und dem Bürgen unterzeichnetes Antragsschreiben zusenden. Ausserdem müssen Sie alle Unterlagen beifügen, die zur Aktualisierung Ihres Dossiers benötigt werden (vollständige Bewerbungsunterlagen). Die endgültige Entscheidung des Eigentümers bleibt vorbehalten.

Ich brauche eine Kopie meines Mietvertrages. Was muss ich tun?

Sie können Sie per E-Mail bei der für Ihre Region zuständigen Agentur anfordern. Für die Kopie wird Ihnen eine Gebühr berechnet.

Ich habe meinen Mietvertrag gekündigt und ein Verwandter möchte meine Wohnung übernehmen, was soll ich tun?

Sie müssen Ihrem Kündigungsschreiben das vollständige Dossier des Interessenten beifügen (siehe Punkt Bewerbungsdossier). Die Entscheidung des Eigentümers bleibt vorbehalten.

Ich würde gerne meine Wohnung untervermieten, ist das möglich?

Sie müssen Ihre Anfrage schriftlich stellen und uns die geplanten Bedingungen der Untervermietung sowie die Kontaktdaten des Untermieters übermitteln. Dabei müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie beabsichtigen, auf kurze Sicht wieder in Ihre Wohnung zurückzukehren und dass diese Untervermietung somit nur vorübergehend ist. Die Entscheidung des Eigentümers bleibt vorbehalten.

Ich möchte meinen Mietvertrag kündigen, was muss ich tun?

Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen. Sie muss von allen Unterzeichnern des Mietvertrages unterschrieben sein und innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist beim Vermieter eingehen (als Nachweis gilt das Eingangsdatum). Die Kündigungsfristen sind je nach Mietvertrag unterschiedlich. Sie sind in den jeweiligen spezifischen Bedingungen Ihres Vertrages definiert. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung müssen Sie mit einer Frist von 30 Tagen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen und gleichzeitig einen solventen Bewerber präsentieren, der bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.

Ich möchte einen der Mieter löschen/ändern lassen, wie gehe ich vor?

Sie müssen uns ein vom/von den Mieter(n) unterzeichnetes Antragsschreiben zusenden. Ausserdem müssen Sie alle Unterlagen beifügen, die zur Aktualisierung Ihres Dossiers benötigt werden (siehe Punkt Mietdossier). Im Falle einer Scheidung oder Eheschliessung senden Sie uns bitte ein Scheidungsurteil, aus dem hervorgeht, auf wen die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag übergehen, oder Ihre Heiratsurkunde. Die Entscheidung des Eigentümers bleibt vorbehalten.

Das Zustandsprotokoll für meine Wohnung wurde erstellt. Wann erhalte ich meine Mietzinsgarantie zurück?

Die Kaution wird Ihnen am Ende des Mietverhältnisses zurückerstattet, wenn Sie alle Mieten und Nebenkosten sowie die Kosten für die Renovierung der Räumlichkeiten bezahlt haben.

Was muss ich tun, wenn ich einen Defekt bei meiner Wohnung feststelle?

Sie können uns eine Interventionsanfrage über das im Kundenbereich verfügbare Kontaktformular zusenden.

Was muss ich tun, wenn ich einen Geschirrspüler, eine Waschmaschine, eine Türverriegelung, eine Markise, einen Türspion usw. installieren möchte?

Alle Anfragen für zusätzliche Ausstattungen sind schriftlich an den für Sie zuständigen Verwalter zu richten.

Ich habe am Wochenende oder ausserhalb der Geschäftszeiten einen Wasserrückstau, ein Wasserleck, verstopfte Abflüsse oder Toiletten bemerkt, was soll ich tun?

Ausserhalb unserer Bürozeiten und nur in Notfällen informieren Sie bitte den Hausmeister, der sich um die notwendigen Massnahmen kümmert. Wenn dieser nicht verfügbar sein sollte, können Sie sich an die Firmen wenden, die am Anschlagbrett Ihres Gebäudes genannt sind. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass Sie bei Eigenverschulden gegebenenfalls die anfallenden Kosten tragen müssen.

Ich habe Schädlinge in meiner Wohnung bemerkt, was soll ich tun?

Wenden Sie sich unverzüglich während der Geschäftszeiten an die für Sie zuständige Verwaltung. Dort wird man Ihnen mitteilen, welche Schritte Sie unternehmen müssen.

Ich benötige einen zusätzlichen Schlüssel, was muss ich tun?

Sie müssen Ihre Anfrage an Ihre Verwaltung richten, indem Sie die auf Ihrem Schlüssel angegebene Referenznummer angeben. Die Anfrage kann entweder durch Ausfüllen des Anfrageformulars im Kundenbereich oder durch Zusendung einer schriftlichen Anfrage erfolgen.

Der Aufzug, die Heizung usw. ist am Wochenende oder ausserhalb der Öffnungszeiten Ihrer Büros ausser Betrieb, was ist zu tun?

Ausserhalb unserer Bürozeiten und nur in Notfällen informieren Sie bitte den Hausmeister, der sich um die notwendigen Massnahmen kümmert. Wenn dieser nicht verfügbar sein sollte, können Sie sich an die Firmen wenden, die am Anschlagbrett Ihres Gebäudes genannt sind. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass Sie bei Eigenverschulden gegebenenfalls die anfallenden Kosten tragen müssen.

Ich bin seit mehreren Jahren Mieter, habe ich Anspruch auf Renovierungsarbeiten?

Die Dauer des Mietverhältnisses ist kein ausschlaggebendes Kriterium für eventuelle durchzuführende Renovierungsarbeiten in einer Wohnung. Der Mieter hat das Objekt mit der erforderlichen Sorgfalt zu nutzen sowie Mängel, die nicht von ihm zu vertreten sind, zu melden. Der Vermieter muss das Objekt in einem angemessenen Zustand und gemäss dem Zweck, zu dem es vermietet wurde, erhalten. Im Falle eines Defekts oder einer Fehlfunktion bestimmter Geräte muss der Mieter die Verwaltung benachrichtigen, damit diese die erforderlichen Massnahmen ergreifen kann.

Wie viele Bewerber muss ich im Falle einer vorzeitigen Kündigung vorschlagen?

Ein Mieter, der vorzeitig ausziehen möchte, muss mindestens einen Nachmieter präsentieren, der solvent und unbescholten ist und den der Vermieter billigerweise nicht ablehnen kann. Der genannte Bewerber muss ausserdem bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Unter diesen Umständen reicht die blosse Vorstellung des Mieters nicht aus, der Mieter muss den Mietvertrag unterschreiben. Es ist daher ratsam, möglichst mehrere Bewerbungsdossiers vorzuschlagen, um Rücktritte in letzter Minute und negative Folgen zu vermeiden.

Ich habe eine Zahlungsaufforderung (Kündigungsandrohung) erhalten. Was muss ich tun?

Um eine Kündigung Ihres Mietvertrages zu vermeiden, sollten Sie Ihre Miete so schnell wie möglich begleichen. Zur Erinnerung: Die Miete ist monatlich im Voraus zu zahlen. Im Falle finanzieller Schwierigkeiten empfehlen wir Ihnen dringend, sich im Vorfeld mit Ihrer Verwaltung in Verbindung zu setzen, um das Problem zu besprechen und, wenn möglich, eine Regelung zu finden.

Kann ich meine Wohnung selbst renovieren?

Wenn Sie als Mieter Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung durchführen möchten, benötigen Sie dafür die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters. Senden Sie eine Anfrage an Ihre Verwaltung, in der die geplanten Arbeiten detailliert beschrieben werden.

Kann ich mich beim Zustandsprotokoll bei Einzug oder Auszug vertreten lassen?

Der Mieter kann sich vertreten lassen, muss dazu aber eine Vollmacht für den betreffenden Dritten erteilen. Diese Vollmacht muss am Tag des Zustandsprotokolls vorgelegt werden und die Identität des Dritten muss nachgewiesen werden (Ausweispapiere).

Wie lange dauert es, bis eine Bankgarantie freigegeben wird?

Die vorgeschriebenen Frist beträgt ein Jahr. Die Freigabe kann jedoch schneller erfolgen, wenn die Wohnung in einwandfreiem Zustand und ohne Mängel übergeben wird (ohne Auszugsvereinbarung) oder wenn die vom Mieter auszuführenden Arbeiten innerhalb eines kürzeren Zeitraums abgeschlossen und bezahlt werden.

Falls der Mieter verstirbt, endet das Mietverhältnis oder geht es auf die Erben über?

Im Todesfall geht der Mietvertrag auf die Erben über. Diese können den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist für die nächste gesetzliche Laufzeit kündigen. Informieren Sie bitte umgehend Ihre Verwaltung.

Ich möchte meine Miete per LSV / SDD oder E-Banking zahlen, wie geht das?

Sie sollten sich mit Ihren Unterlagen zur Mietzahlung an Ihre Bank wenden, um das Verfahren einzurichten.